Willkommen bei
Kids Evolution
 

Jede Spende hilft!

Wir freuen uns, dass Du uns unterstützen möchtest, jeder Spendenbetrag hilft und wird für unsere Projekte eingesetzt. Sie werden alle ausschließlich von uns persönlich und unter Berücksichtigung unserer Werte ausgesucht. Entsprechend unserem Kids Evolution Slogan arbeiten wir mit Partnern zusammen, die mit Herzensenergie, Willenskraft und Mut die Projekte mit uns gemeinsam umsetzen.


Als Privatperson oder Unternehmen spenden:


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Kids Evolution gemeinnützige UG
meine Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN: DE07 7116 0000 0002 8748 14

betterplace.org



Als Sponsor sichtbar sein und aktiv unterstützen.

Als Unternehmen können Sie uns gerne als Sponsor unterstützen. Gerne besprechen wir dies persönlich mit Ihnen.

Rufen Sie uns hierzu gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.




Hinweise:
Wenn Ihre Unterstützung sichtbar sein soll (z.B. Verlinkungen auf der Homepage, Einbindung eines Logos, Logoaufdruck auf Kleidung, usw.) und Sie sich gerne als Unterstützer zeigen möchten, handelt es sich um eine Gegenleistung bzw. Sponsoring. Wenn diese Unterstützung, bzw. Sponsoring an die Kids Evolution betrieblich veranlasst ist, ist diese Ausgabe ohne Höchstgrenze als Betriebsausgabe abziehbar*.
Daher stellen wir diese Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung und wir erbringen die Gegenleistung in Form des vereinbarten Sponsoringvertrags.
*für konkrete steuerliche Auswirkungen übernehmen wir keine Haftung. Bitte fragen hierzu Ihren steuerlichen Berater.



Allgemeine Hinweise (Stand 30.06.2022)


Die Kids Evolution ist eine gemeinnützige Unternehmensgesellschaft, gemeldet und eingetragen im Handelsregister Traunstein HRB 31033 am 14.06.2022.
Die Gesellschaft erfüllt folgende Zwecke:
- die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO
Durchführung, Organisation und Vermittlung von Seminaren und Workshops für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zur Teilhabe am kulturellen und sportlichen Gesellschaftsleben, wie zum Beispiel Schwimmkurse sowie Seminare zu diversen Bereichen des Lebens, wie zum Beispiel im Bereich Sparen, Rhetorik, Lernen sowie Hilfeleistungen und Unterstützungsarbeiten zur Bewältigung der Alltagsprobleme inklusive des Schulalltags sowie benachteiligte Kinder und Jugendliche:
- Einzelfallhilfe inklusive finanzieller Unterstützung für bedürftige Kinder und Jugendliche. Die Bedürftigkeit richtet sich nach den Voraussetzungen des § 53 AO.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Rosenheim  StNr. 156/130/40177 Bescheid vom 17.10.2022 nach § 60a AO gesondert festgestellt.
Wir fördern nach unserer Satzung mildtätige Zwecke, sowie gemeinnützige Zwecke: Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich Studentenhilfe.
Damit die Spende für das aktuelle Jahr gültig ist, müssen die Spenden bis zum 30.12. des Jahres auf unserem Konto gutgeschrieben sein.a
Seit dem 1. Januar 2021 genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Spendennachweis für Beträge bis 300 €. Als vereinfachter Spendennachweis gilt z.B. eine Buchungsbestätigung der Bank. Daher stellen wir bis zum Betrag von 300€ keine automatisierten Spendenbescheinigungen aus. Aus der Buchungsbestätigung müssen der Name und die Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag , der Buchungstags sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein ( §50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV).